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Schützengilde unterzeichnet Kinder- und Jugendschutzvereinbarung

Schutzvereinbarung nach § 72a SGB VIII -Schützengilde Deizisau bekennt sich zum Kinder- und Jugendschutz

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen als wichtiger Bestandteil der Vereinsarbeit wurde erstmals 2019 in einem eigenen Kapitel in der Vereinsordnung der Schützengilde Deizisau festgeschrieben. Seither gilt auch ein gemeinsam von Jugendlichen und Betreuern entwickelter Ehrenkodex, sowohl für die Vorstandschaft wie für alle, die im und für den Verein regelmäßig und unmittelbar mit Kindern und Jugendlichen tätig sind. 

Im vergangenen Herbst unterzeichneten nun Oberschützenmeisterin Christine Steyerl und die Leiterin des Jugendamtes des Landkreises Esslingen, Barbara Ziegler-Helmer, gemeinsam die Vereinbarung zum Schutzauftrag in Vereinen und Verbänden des Jugendamtes Esslingen nach § 72a SGB VIII.

Die Schützengilde bekennt sich damit rechtlich bindend zu ihrer Verantwortung, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Dazu gehört insbesondere, keine ehrenamtlich Tätigen, die rechtskräftig wegen einer einschlägigen Straftat verurteilt worden sind, in der Kinder- und Jugendarbeit einzusetzen, dem Jugendamt die Tätigkeiten zu benennen, bei denen die Vorlage eines Führungszeugnisses notwendig ist, und ein eigenes Präventions- und Schutzkonzept auszuarbeiten und umzusetzen.

In einem Beratungsgespräch mit Mitarbeiterinnen des Jugendamtes wurden Ende November 2021 erste Umsetzungsmaßnahmen vereinbart. Bereits nahezu abgeschlossen ist die Erfassung und Bewertung aller Funktionen und Rollen im Verein hinsichtlich ihrer Bedeutung für die Kinder- und Jugendarbeit. Dabei konnten die Deizisauer Schützen auf ein Prüfschema zurückgreifen, das vom Jugendamt zur Verfügung gestellt wurde.

Im laufenden Jahr soll nun ein Schutzkonzept zur Prävention von und Intervention bei sexualisierter Gewalt im Sport (PsG) erstellt werden, das nach Fertigstellung den Rang einer Vereinsordnung einnehmen wird. Bis dahin wartet noch eine Menge Arbeit auf die kleine interne Arbeitsgruppe, die sich über den Fortgang regelmäßig mit dem Jugendamt abstimmen wird. Aber immerhin, das erste und das letzte von zwölf Kapiteln stehen bereits.

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