Menü Schließen

Wichtige Informationen zum eingeschränkten Schießbetrieb gemäß Corona-Verordnung Sport des Landes Baden-Württemberg

Letzte Aktualisierung: Sonntag, 01. November 2020

(Veröffentlichung beendet am 01. November 2020 wegen neuer Corona Verordnung)

Auf Grundlage der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg bieten wir auf unseren 10-, 25- und 50-m Ständen derzeit einen eingeschränkten Schießbetrieb an. Für alle Teilnehmer gilt, dass

  • durch Anmeldung zum Training jeder Trainingsteilnehmer die unten ausgeführten Corona-Regeln anerkennt,
  • die Regeln ab dem Betreten des Geländes bis zum Verlassen zu beachten sind,
  • der Verstoß gegen Corona-Regeln i.d.R. zum Standverweis und / oder Hausverbot führt; in jedem Fall werden Beteiligte und Art des Verstoßes von der Schießaufsicht im Schießbuch dokumentiert.

1. Anmeldung zum Training

Eine Anmeldung zum Training ist zwingend erforderlich. I.d.R. endet die Anmeldefrist spätestens 2 Stunden vor Beginn des Trainings. Die Anmeldung zum Jugendtraining erfolgt

  • wie bisher in SpielerPlus.

Die Anmeldung zu den übrigen Trainings erfolgt

  • für Mitglieder und Dauergäste über den teamup.com Kalender (Details siehe unten),
  • für Gäste nach vorheriger Vereinbarung (siehe Kontakt & Impressum) wobei Name, Vorname, Adresse und Telefonnummer anzugeben sind, durch die Person, die die Anfrage angenommen hat, ebenfalls über den teamup.com Kalender.

2. Es geltend vorübergehend folgende geänderte Trainingszeiten

  • Montags, 18 – 20 Uhr: Jugendtraining
  • Dienstags, 18 – 20 Uhr (vierzehntägig): Training Freie Pistole
  • Donnerstags, 19 – 21 Uhr: Training Luftgewehr / Luftpistole
  • Samstags, 14 – 16 Uhr: Im Wechsel 14-tägig Gewehr KK / GK
  • Sonntags, 10 – 12 Uhr: Im Wechsel 14-tägig Pistole KK / GK

Sofern zum Ablauf der Anmeldefrist keine Anmeldungen vorliegen, findet kein Schießbetrieb statt. 

3. Verhalten auf dem Gelände

Stand- und Vereins- sowie einschlägige Schieß- und Sportordnungen sind selbstverständlich weiterhin zwingend zu beachten.

Zusätzlich sind die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg sowie die Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über die Sportausübung zwingend zu beachten (deshalb bitte lesen). D.h. es gelten weiterhin u.a.

  • das allgemeine Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen,
  • die allgemeinen Hygienevorschriften (waschen der Hände, vermeiden von Händeschütteln oder Umarmungen usw.) und das (im Folgenden beschriebene) Hygienekonzept des Vereins,
  • die Beschränkung von Kontakten außerhalb der Trainings- und Übungszeiten, sowie
  • das Zutritts- und Teilnahmeverbot für Personen, die in den letzten 14 Tagen in Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person standen oder die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen oder die vorschriftswidrig keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Im Detail gilt für den Schießbetrieb außerdem, dass

  • der Aufenthalt auf dem Gelände während des Trainingsbetriebes nur Aufsichtspersonal, angemeldeten Schützen und notwendigen Begleitpersonen gestattet ist,
  • auf dem Weg durchs Schützenhaus ein Mund-Nase-Schutz zu tragen ist, und zwar bis zur Standeinnahme bzw. ab der Standräumung (beim Schießen kann auf Mund-Nase-Schutz verzichtet werden),
  • falls Räumlichkeiten die Einhaltung des Mindestabstands nicht zulassen, sie zeitlich versetzt zu betreten und zu verlassen sind,
  • Körperkontakt zu vermeiden ist, soweit nicht im Zusammenhang mit einer konkreten sportlichen Situation erforderlich und angemessen,
  • die Bedienung von Anlagen – einschalten von Strom, Inbetriebnahme der Steuerungsanlagen usw. – sowie die Herausgabe und Rücknahme von nicht namentlich gekennzeichneten Waffen und Geräten ausschließlich den Aufsichten vorbehalten ist,
  • nur die freigegebenen Stände genutzt werden dürfen, d.h. auf dem 10-m-Stand Nr. 1, 3, 5, 7, 9 und 11, auf dem 25-m-Stand Nr. 2 und 4, sowie auf dem 50-m-Stand Nr. 1,3 und 5, es sei denn, in einer konkreten Wettkampf- oder Trainingssituation wird vom verantwortlichen Schieß- oder Übungsleiter eine andere Standaufteilung ausdrücklich angewiesen,
  • mitgebrachte Schießtaschen und Futterale während des Schießens ausschließlich auf den ausgewiesenen Flächen zu lagern sind,
  • das notwendige An- und Ablegen von Schießkleidung ausschließlich auf ausgewiesenen Flächen erfolgt, wobei darauf zu achten ist, dass diese Kleidung unmittelbar in den Schießtaschen verstaut wird, dasselbe gilt für mitgebrachte Handtücher,
  • Jugendraum und Clubraum weiterhin geschlossen bleiben, soweit es nicht zur Durchführung des Trainings erforderlich ist,
  • den Anweisungen der Schießaufsicht auch in Bezug auf die Corona-Regeln unverzüglich Folge zu leisten ist.

4. Spezielle Regeln für Schießaufsichten der Schützengilde Deizisau

Die Schießaufsicht ist i.S. §2 Ziffer (1) der Corona-Verordnung Sport für die Einhaltung der Hygieneanforderungen, die Datenerhebung und die Durchsetzung des Zutritts- und Teilnahmeverbots verantwortlich. Dabei gilt, dass

  • der regulären wöchentliche Aufsichtsdienst durch den offiziellen Aufsichtskalender geregelt wird,
  • für außerordentliche Veranstaltungen (das betrifft insb. Wettkämpfe) gebeten wird, sich spätestens eine Woche vorher für den (freiwilligen) Aufsichtsdienst verbindlich anzumelden.

Schießaufsichten sollten ca. eine halbe Stunde vor Beginn des Schießbetriebes eintreffen, um die notwendigen Trainingsvorbereitungen zu treffen, dazu zählen

  • das öffnen und blockieren aller Türen von und zum Schießstand, sowie das Reinigen der Türgriffe,
  • das Einschalten von Strom und Licht sowie die Inbetriebnahme der Schießanlagen, das umfasst auf dem 25-m-Stand die Duell-Anlage, sowie auf dem 10-m-Stand die SIUS Anlage,
  • auf dem 50-m-Stand das Auslegen und gründliche Reinigen der Auflagen,
  • in der 10-m-Halle das Öffnen der Oberlichter vor Beginn des Trainings, sowie das Schließen nach Abschluss des Trainings,
  • für Clubraum und Jugendraum, soweit diese im Rahmen des Trainingsbetriebes genutzt werden sollen, das öffnen und blockieren der Türen sowie deren Durchlüftung,
  • das Ausweisen von Flächen für das Anlegen von Schießkleidung, für das Ein- und Auspacken von mitgebrachten Waffen und Geräten, sowie für das Abstellen von Taschen und Futteralen,
  • das Herausgeben von vereinseigenen Waffen und Geräten, das umfasst auf dem 10-m-Stand die Trefferanzeigen (Tablets),
  • das vorbereiten der Scheiben,
  • das vorbereiten des Schießbuches (Datum, Uhrzeit, Aufsicht).

Vereinswaffen sind bei der Herausgabe und bei der Rücknahme mit den bereitgestellten Tüchern zu desinfizieren.

Am Ende des Trainings sind alle genutzte Geräte, Schalter, Türgriffe und Gegenstände gründlich zu reinigen, auf dem 10-m-Stand umfasst dies auch die Trefferanzeigen (Tablets). Soll ein Schießstand erneut belegt werden, so ist für diesen Schießstand vor der Wiederbelegung eine dem entsprechende Zwischenreinigung vorzunehmen.

Alle anwesenden Personen sind von der Schießaufsicht im Schießbuch zu dokumentieren, wobei die Komm- und Gehzeiten ebenfalls zu dokumentieren sind, sofern diese wesentlich von den ausgeschriebenen Zeiten abweichen, was insbesondere bei ganztägigen Terminen immer zutrifft. Zusätzlich sind ggfs. beobachtete Verstöße gegen diese Corona-Regeln und erteilte Standverweise im Schießbuch zu dokumentieren. 

5. Hinweise zur Anmeldung über den teamup.com Kalender

Der teamup.com Kalender ist eine Internet Anwendung und läuft auf jedem gängigen Internet Browser auf Computern, Tablets oder Smartphones. Mitglieder oder Dauergäste erhalten zur Anmeldung für Trainingstermine einen wiederverwendbaren Registrierungs-Link zugesendet (i.d.R. per E-Mail), der nicht an dritte Personen weitergegeben werden darf. Es wird empfohlen,

  • sich diesen Link im Browser als Lesezeichen / Favoriten zu speichern, sowie
  • zur besseren Übersichtlichkeit nach dem Öffnen des Kalenders ein Häkchen unter Details zu setzen.

Eine Anmeldung ist nicht möglich, wenn

  • die verfügbare Anzahl von Teilnehmen erreicht oder
  • die Anmeldefrist überschritten oder
  • der Termin wegen fehlender Aufsicht gesperrt ist.

Alle Mitglieder dürfen im teamup.com Kalender Buchungen im Namen anderer Mitglieder vornehmen.

Trainingskalender: Zur verbindlichen Anmeldung ist (im Bild oben von links nach rechts) der gewünschte Termin zu öffnen, nach Klicken von „Anmelden“ kann dann der Name (i.d.R. der Vorname) eingetragen werden, anschließend noch speichern drücken, das war’s.

Share this content: